Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in unserer Wohnungsgenossenschaft birgt viele Vorteile. Jeder unserer Kunden ist nicht nur Mieter, sondern gleichzeitig auch Mitglied und zudem »Miteigentümer« der Genossenschaft. Damit verbunden verkörpert der Abschluss eines Dauernutzungsvertrages praktisch ein lebenslanges Wohnrecht.
Mitgliedschaft = Bester Mieterschutz
Für die Anmietung einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft unabdingbar. Die Genossenschaftsanteile betragen: 3x 260 Euro = 780 Euro, zzgl. 25 Euro einmaliges Eintrittsgeld. Bei der Anmietung fallen weder Kaution noch sonstige Gebühren an. Bei Auszug obliegt Ihnen das Wahlrecht, die Anteile zu kündigen oder weiterhin Mitglied zu bleiben.
Mit dem folgenden Link können Sie unsere aktuell gültige Satzung einsehen:
Zeichnung von Genossenschaftsanteilen als Kapitalanlage nicht möglich!
Als Genossenschaft verwalten wir das Vermögen unserer Mitglieder treuhänderisch. Für unsere mit Wohnraum versorgten Mitglieder haben wir daher die Zeichnung weiterer Anteile auf die Anzahl begrenzt, die für die Anmietung der jeweiligen Wohnung erforderlich ist.
Im Interesse aller Mitglieder und unter Berücksichtigung des genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hat der Vorstand darüber hinaus beschlossen, ab sofort keine neuen Mitglieder aufzunehmen, es sei denn, der Erwerb der Mitgliedschaft steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anmietung einer Genossenschaftswohnung.
Auch Übertragungen von Mitgliedschaften werden nur noch dann vorgenommen, wenn der Begünstigte in den Mietvertrag eintritt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Susanne Heß unter der Rufnummer 0203/9296813 oder per Mail unter s.hess@wgd-mitte.de.