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Die Organe der Genossenschaft

Unsere Genossenschaft erfordert auf Grund unseres Bestandes einen wirtschaftlich geführten Geschäftsbetrieb – so wie jedes andere wirtschaftlich handelnde Unternehmen. Grundlage unseres Handelns ist dabei das Genossenschaftsgesetz und die daraus abgeleitete Satzung unserer Genossenschaft. Diese schreibt bestimmte »Organe« zwingend vor und regelt die grundsätzlichen Zuständigkeiten und Tätigkeitsfelder. Nachfolgend wollen wir Ihnen die Organe unserer Genossenschaft vorstellen und beschreiben.

Der Vorstand

Der Vorstand unserer Genossenschaft besteht aus zwei hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern.
Diese werden jeweils für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Der Vorstand leitet eigenverantwortlich die Geschäfte der Genossenschaft, ist für das Personal der Genossenschaft zuständig, vertritt die Genossenschaft sowohl nach innen als auch nach außen. Der Vorstand hat dabei die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der einschlägigen Vorschriften des HGB, BGB, AktG u.Ä. zu beachten. Die Geschäfte der Genossenschaft sind im Sinne ordnungsmäßiger Geschäftsführung zu tätigen.

Markus Kansy
Markus Kansy
Vorstandsvorsitzender
Michael Schmitz
Michael Schmitz
Vorstand

 

Der Aufsichtsrat Der amtierende AufsichtsratDer amtierende Aufsichtsrat, v.l.n.r.: Markus Schulden-Heß, Marcus Aretz, Annette Fabian , Claudia Giese, Markus Kerlen, Sabrina Neikes, Ilker Gönenc, Daniel Sommer, Rolf Jahn (nicht abgelichtet).

 

Der Aufsichtsrat unserer Genossenschaft besteht satzungsgemäß aus 9 Personen. Diese werden jeweils für die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich und gewünscht, um die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten.

Der Aufsichtsrat hat die Aufgaben, den Vorstand in seiner Tätigkeit zu überwachen und zu unterstützen. Er hat bei den in der Satzung oder dem Genossenschaftsgesetz vorgeschriebenen Aufgaben Mitwirkungspflicht, d.h., bestimmte Handlungen bedürfen seiner vorherigen Zustimmung, z.B. Verabschiedung von Investitionsplänen, Ankauf oder Verkauf von Grundstücken. Die Aufsichtsratmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie sind keine Angestellten der Genossenschaft. Sie erhalten lediglich eine von der Mitgliederversammlung festgelegte Aufwendungspauschale.

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. In regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand informiert und überwacht der Aufsichtsrat die Aktivitäten der Genossenschaft. Innerhalb des Aufsichtsrates wurden zwei Kommissionen gebildet, die durch zusätzliche Prüfungshandlungen tätig werden.

 

Kommissionen   Die Kommissionen

 

Die Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr findet die Mitgliederversammlung statt. Hierzu werden alle persönlich eingeladen. In der Mitgliederversammlung berichtet der Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr und erläutert den Jahresabschluss. Der Aufsichtsrat berichtet ebenfalls über seine Tätigkeit des abgelaufenen Geschäftsjahres.

Sodann ist es Aufgabe der Mitgliederversammlung, den Jahresabschluss zu verabschieden, Vorstand und Aufsichtsrat für ihre Tätigkeit zu entlasten, Aufsichtsratsmitglieder zu wählen oder Satzungsänderungen zu beschließen. Neben diesen formalistischen Aufgaben der Mitgliederversammlung gibt sich im Anschluss daran die Möglichkeit, sich über weitere allgemein interessante Punkte, insbesondere über weitere Neubaumaßnahmen, Modernisierungsmaßnahmen o.Ä. zu informieren, Anregungen weiterzugeben oder Vorschläge für künftige Maßnahmen vorzutragen.