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Wohngeld
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu der monatlichen Miete. Allerdings wird Wohngeld nur auf Antrag bewilligt. Diesen stellen Sie beim Amt für Soziales und Wohnen, Schwanenstr. 5-7,47051 Duisburg.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Personen
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Ausgeschlossen vom Wohngeld sind Empfänger staatlicher Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen), sowie Auszubildende und Studenten, die einen Anspruch auf BAB bzw. BAföG haben, sofern sie alleine wohnen.
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt, ob Ihnen Wohngeld zusteht.
Es lohnt sich!